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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der VolksWarm GmbH, Lauenburger Straße 30, 21502 Geesthacht („VolksWarm"). Stand: August 2026.

Hinweis: Diese AGB sind ein sorgfältig erstellter Entwurf. Bitte vor der Scharfschaltung anwaltlich prüfen lassen und an die tatsächlichen Abläufe anpassen.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der VolksWarm GmbH und ihren Kunden bzw. Partnern über die nachfolgend geregelten Leistungen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden/Partners werden nur wirksam, wenn VolksWarm ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Die Programme „Energieausweis" (Teil A), „Makler-Vermittlung" (Teil B) und „Montagepartner" (Teil C) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge über Bauleistungen richten sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot.

Teil A

§ 2 Energieausweis für Makler (ab 15 €)

(1) Gegenstand ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Basis der vom Kunden übergebenen Objekt- und Verbrauchsdaten. Die Ausstellung erfolgt durch einen ausstellungsberechtigten Energieberater; VolksWarm organisiert den Vorgang und stellt die Zusammenfassung als PDF bereit.

(2) Ein Verbrauchsausweis ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. § 80 f. GEG) erfüllt sind. Ist ein Bedarfsausweis erforderlich oder gewünscht, erfolgt dieser auf gesonderte Anfrage zu einem gesonderten Preis.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten (Verbrauchswerte, Baujahr, Flächen, Anlagentechnik usw.) verantwortlich. VolksWarm haftet nicht für Ausweise, die auf unrichtigen Kundenangaben beruhen.

(4) Der Preis beträgt ab 15 € je Verbrauchsausweis; der konkrete Preis ergibt sich aus der Bestellung. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Die Vergütung ist mit Erstellung fällig; Zahlung per Rechnung.

(5) Der Ausweis wird nach Prüfung der Daten erstellt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Effizienzklasse) besteht nicht.

Teil B

§ 3 Makler-Vermittlungsprovision (500 € je Kunde)

(1) Der Partner (Makler) kann Eigentümer bzw. Sanierungsinteressenten an VolksWarm vermitteln. Die Teilnahme und Registrierung sind kostenlos; es bestehen keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme.

(2) Ein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision von 500 € je Kunde entsteht, wenn kumulativ: (a) der Kunde von dem Partner nachweislich zuerst vermittelt wurde und noch kein bestehender Kontakt von VolksWarm war, (b) zwischen dem Kunden und VolksWarm ein wirksamer Vertrag über eine energetische Sanierung (z. B. PV, Wärmepumpe, Dämmung) zustande kommt und (c) der Kunde die vereinbarte Leistung abgenommen und vollständig bezahlt hat.

(3) Die Provision wird nach Eintritt der Voraussetzungen aus Abs. 2 fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang gegen ordnungsgemäße Rechnung des Partners ausgezahlt. Die Provision versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

(4) Kein Provisionsanspruch besteht bei Widerruf, Storno, Rücktritt oder Nichtzahlung des Kunden sowie bei Doppelvermittlung. Bei teilweiser Rückabwicklung entfällt der Anspruch anteilig.

(5) Der Partner sichert zu, dass ihm für die Weitergabe der Kundendaten und die Kontaktaufnahme durch VolksWarm die erforderliche Einwilligung des Kunden vorliegt bzw. eine andere Rechtsgrundlage besteht. Der Partner stellt VolksWarm insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(6) Das Programm ist für beide Seiten jederzeit ohne Frist beendbar; bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.

Teil C

§ 4 Montagepartner (Nachunternehmer)

(1) Der Montagepartner erbringt für VolksWarm Werkleistungen (§ 631 BGB) als selbstständiger Unternehmer auf Grundlage einzelner Aufträge, die über die Plattform erteilt werden. Diese AGB bilden den Rahmen; Art, Umfang, Termin und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

(2) Der Montagepartner handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit eigenen Betriebsmitteln und eigenem Personal. Ein Arbeitsverhältnis oder eine Arbeitnehmerüberlassung wird nicht begründet. Der Partner ist für die Einhaltung seiner steuer-, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen Pflichten selbst verantwortlich und sichert zu, nicht scheinselbstständig tätig zu sein.

(3) Der Partner sichert die erforderliche fachliche Qualifikation (z. B. Meisterbetrieb, einschlägige Eintragungen/Zertifikate) sowie eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu. Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen auszuführen.

(4) Der Partner dokumentiert die ausgeführte Arbeit (u. a. Fotodokumentation) über die Plattform. Die Leistung gilt nach Freigabe/Abnahme durch VolksWarm als abgenommen. Bei Mängeln ist VolksWarm zur Setzung einer angemessenen Nachbesserungsfrist berechtigt.

(5) Die Vergütung erfolgt zum im Einzelauftrag vereinbarten Festpreis je Gewerk und wird nach mangelfreier Freigabe/Abnahme gegen ordnungsgemäße Rechnung fällig (Zahlungsziel gemäß Auftrag, i. d. R. innerhalb von 14 Tagen). Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(6) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Einsatz eigener Subunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung von VolksWarm.

Allgemein

§ 5 Preise, Zahlung, Verzug

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; VolksWarm ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

§ 6 Haftung

(1) VolksWarm haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VolksWarm nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde/Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von VolksWarm (Geesthacht), soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Partner in Textform mitgeteilt; sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht und weiterhin Leistungen in Anspruch nimmt.

VolksWarm GmbH · Lauenburger Straße 30 · 21502 Geesthacht · Amtsgericht Lübeck HRB 27826 HL · info@volkswarm.de