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Ratgeber Wärmepumpe

§14a EnWG: Netzanmeldung der Wärmepumpe

Wärmepumpen ab 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG und werden beim Netzbetreiber angemeldet. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.

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Was bedeutet das?

Der Netzbetreiber darf die Leistung in seltenen Spitzenzeiten kurz drosseln – Ihr Warmwasser- und Pufferspeicher überbrückt das problemlos.

Ihr Vorteil

Sie erhalten ein reduziertes Netzentgelt oder einen pauschalen Abschlag – das senkt die Stromkosten der Wärmepumpe dauerhaft.

Häufige Fragen

Muss ich das selbst anmelden?

Nein, die Anmeldung übernehmen wir im Rahmen der Installation.

Wird meine Heizung wirklich abgeschaltet?

Nein – nur die Leistung kurz reduziert, die Wärmeversorgung bleibt gesichert.

Meisterbetrieb mit Brief und Siegel

VolksWarm ist ein Handwerksunternehmen, eingetragen bei der Handwerkskammer Lübeck für das Heizungsbauer-Handwerk (Heizungsbaumeister) und das Elektrotechniker-Handwerk (Elektromeister) – und als Energie-Effizienz-Experte tätig. Die komplette BAFA-/KfW-Förderabwicklung übernehmen wir für Sie.